
Die Verjährungsdauer bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1 StGB
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der jüngeren Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Verjährungsfrist der Taten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach §266a